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News

Delegiertenversammlung vom 11. Dezember 2008 in Chur

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100 Jahre SMGV - eine persönliche Chronik von Peter Baeriswyl, Direktor SMGV

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV feiert im 2008 sein 100-jähriges Jubiläum. In diesen hundert Jahren ist viel geschehen. Vieles hat sich geändert. Lesen Sie die persönliche Chronik des Verbandsdirektors Peter Baeriswyl.

 

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Modulare Weiterbildung Maler
Einführung der Modularisierung Weiterbildung im Malergewerbe
im Sommer / Herbst 2009
Aktuelle Broschüre Modularisierung im Malergewerbe (PDF)

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GTK/M
Die GTK/M wird aufgestockt mit den Herren Wolfram Selter (VSKL), Stephan Bettler und Peter Graf.

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Haus der Farbe
Das Haus der Farbe (HdF) bietet für an Gestaltung im Handwerk interessierte Berufsleute einen neuen Lehrgang an. Details entnehmen sie bitte dem nachfolgenden Dokument.

Weitere Informationen

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SUVA

Bei den Malern wird der Prämiensatz 2008 um 2 Stufen und bei den Gipsern um eine Stufe reduziert. Das hat folgende Auswirkungen:

- bei 5% der Betriebe wird die Prämie erhöht;
- 7.5% der Betriebe haben die gleiche Prämie;
- bei 87.5% der Betriebe wird die Prämie reduziert.

Das Defizit der Klasse 44D beträgt noch 27 Mio. Franken. Dieses sollte bis Ende 2008 amortisiert sein. Um Konjunkturschwankungen auszugleichen wird in jeder Klasse eine Reserve von 35% der Prämien gebildet. Diese Reservebildung sollte 2011 abgeschlossen sein.

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GAV 2007 - 2009 (PDF)


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Neuer GAV 2007 - 2009

Die Verhandlungen um einen neuen GAV sind abgeschlossen. Sowohl der SMGV wie die Unia und die Syna haben das Verhandlungsresultat genehmigt. Auf den 1. Mai 2007 wird der bestehende GAV im wesentlichen wie folgt geändert.

  • Die Kategorie C (Hilfsarbeiter) wird gestrichen. Der Branchenfremde (Kategorie D) wird nach 1 Jahr Berufsarbeiter (Kategorie B).
  • Die Lohnerhöhung beträgt generell Fr. 60.00 und individuell Fr. 20.00 pro Mitarbeiter und pro Monat.
  • Die Sockellöhne werden um 0.5% je Kategorie angehoben.
  • Im Zwischenjahr werden die Minimallöhne um die Hälfte der auszugleichenden Teuerung angehoben.
  • Die Voraussetzung von „3 Dienstjahren im gleichen Betrieb“ für den Ferienanspruch von 5 Wochen wird aufgehoben
  • Der absolute Kündigungsschutz bei Krankheit wird aufgehoben, und zwar wie folgt:
    • Im 1. Dienstjahr nach 30 Tagen
    • Im 2.-5. Dienstjahr nach 90 Tagen
    • Ab dem 6. Dienstjahr oder ab dem 45. Altersjahr nach 730 Tagen
  • Die Krankentaggeldversicherung muss nicht mehr KVG-konform sein. Es wird eine VVG-Lösung eingeführt, welche zu einer Prämienreduktion bis zu 15% führen kann. Die Kinderzulagen müssen mitversichert werden. Der Prämienanteil des Arbeitnehmers beträgt 1.25%.
  • Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaftskomplikationen ist bei der Krankentaggeldversicherung zu versichern.
  • Der Mutterschaftsurlaub beträgt 16 Wochen, währenddem 80% des bisherigen Lohnes bezahlt werden. Der Mutterschaftsurlaub ist 2 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anzutreten. Diese 2 Wochen werden von der MEK übernommen. Die 14 Wochen nach der Niederkunft werden gemäss neuem Erwerbsersatzgesetz (EOG) abgegolten.
Die Mitglieder des SMGV werden ca. Mitte April 2007 über die Änderungen schriftlich und im Detail informiert.

Für allfällige Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen der Rechtsdienst des SMGV gerne zur Verfügung.



Berufsbildungsfonds (PDF)


Berufsbildungsfonds


Lohnerhöhung per 1. April 2008 (PDF)

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