In der Regel geht der Lehrabschlussprüfung ein Lehrverhältnis voran. Die Zulassung nach dem heutigen Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung ist möglich, jedoch die Ausnahme.
Die 2-jährige Grundbildung schliesst die Ausbildung zurzeit mit einer 1-tägigen Erfolgskontrolle ab.
Die Ausbildungszentren stellen den Lehrabschlussprüfungs-Kommissionen die Werkstätten für die Prüfungen mietweise zur Verfügung.
Bei Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung können die Teilprüfungen mit Noten unter 4 in einer zweiten Lehrabschlussprüfung nachgeholt werden, meistens im Anschluss an eine Lehrzeitverlängerung von einem Jahr.

